Die im Herbst beschlossene Ausschüttung in Höhe von 3 % wurde zwischen den Jahren auf die Konten der Mitglieder überwiesen. Falls keine Freistellungsaufträge gestellt wurden erfolgte die Ausschüttung abzüglich Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag. Die Steuerbescheinigungen werden Anfang 2015 zusammen mit dem jährlichen Infobrief an alle Mitglieder verschickt.
Aktuelle Meldung
Ausschüttung Geschäftsjahr 2013
erstellt am: 31.12.2014 |
von: Marco Keller |
Kategorie(n): Allgemein