
Es war aufgrund der bestehenden Auflagen leider nicht möglich, die Mitgliederversammlung im ersten Halbjahr abzuhalten. Die Pflicht zur Erstellung des Jahresabschlusses bestand jedoch weiter.
Aufgrund dieser besonderen Situation wurde von der Regierung eine Ausnahmeregelung für alle Genossenschaften geschaffen: aktuell darf auch der Aufsichtsrat den Jahresabschluss feststellen. Die Mitgliederversammlung muss diesen Beschluss im Verlauf des Jahres dann prüfen / bestätigen. Der Jahresabschluss wurde fristgerecht am 29.06.2020 beschlossen. Soviel vorab: es gab keine großen Veränderungen, auch eine Ausschüttung kann wieder im selben Rahmen wie in den Vorjahren erfolgen.
Die Mitgliederversammlung haben wir für den 20.11.2020 um 19.30 Uhr geplant. Da das Pfarrei bis dahin noch nicht zur Verfügung stehen wird, kümmern wir uns um einen Ausweichort. Weiteres teilen wir euch rechtzeitig mit.